Das BKG hat ein Kartenproduk erstellt, das in den Bundesländern, in welchen es Open-Data-Datensätze gibt, diese verwendet und in allen anderen Bundesländern auf OSM zurückgreift.
Das BKG als Bundesbehörde hat nur die Rechte an kleinmaßstäblichen Daten (1:200.000 und kleiner), nicht jedoch an den großmaßstäblichen Daten.