Kurz nachdem ich mein neu gegründetes Unternehmen ins Handelsregister eintragen ließ, flatterten innerhalb weniger Tage zwei vermeintlich amtliche Schreiben ins Haus: Erst eine angebliche Rechnung einer „Zentralen Zahlstelle des Amtsgerichts“, dann eine „Offerte“ der selbsternannten „Handelsregister Deutschland – HNDRG GmbH“. Beide Briefe forderten dreistellige Beträge auf ausländische IBAN-Konten und drohten bei Nichtzahlung mit Mahngebühren oder Datenlöschung. Die folgenden Beschreibungen zeigen, wie diese Schreiben aufgebaut sind und woran man die Betrugsmasche erkennt.
Ein Schreiben im Behörden-Look trägt die Kopfzeile Handelsregister Deutschland und richtet sich an die neu gegründete GmbH. Es verlangt unter Angabe eines Aktenzeichens binnen drei Werktagen eine Zahlung von 825 €. Das Geld soll auf ein Konto mit der irischen IBAN IE65 MPOS 9903 9058 5362 44 überwiesen werden, als Zahlungsempfänger ist eine HNDRG GmbH angegeben, die sich jedoch im echten Handelsregister nicht finden lässt.
Im Text wird eine „kostenpflichtige, nicht amtliche Eintragung“ in eine Datenbank versprochen und auf eine vermeintliche Veröffentlichung „u. a. im Bundesanzeiger“ Bezug genommen. Zugleich droht das Schreiben bei Nichtzahlung mit der Löschung des Datensatzes.
Auffällige Merkmale:
- Irische Kontoverbindung: Deutsche Register- oder Justizstellen nutzen normalerweise Konten mit deutscher IBAN.
- Behördliche Anmutung, aber „nicht amtlich“: Der Zusatz versteckt sich im Fließtext, während Kopfzeile und Wortwahl amtlichen Ursprung suggerieren.
- Extrem kurze Zahlungsfrist: Drei Werktage sind unüblich; echte Registergebühren werden mit längeren Fristen erhoben.
Die Kombination aus pseudoamtlicher Gestaltung, ausländischer IBAN und verstecktem Hinweis „nicht amtlich“ entspricht dem typischen Register-Rip-off: Firmen, die gerade eine echte Handelsregisterveröffentlichung hinterlegt haben, sollen zur Zahlung unnötiger „Eintragungsgebühren“ verleitet werden. Betroffene Unternehmen sollten die Forderung ignorieren, das Schreiben als Beweis sichern und den Vorfall zur Anzeige bringen.
Ein Schreiben, das äußerlich an behördliche Korrespondenz erinnert, trägt die Überschrift „Amtsgericht – Zentrale Zahlstelle, 60313 Frankfurt am Main“ und ist an die neu gegründete GmbH adressiert. Das Dokument enthält eine „Rechnung“ über 970,75 Euro mit dreitägiger Zahlungsfrist. Als Empfänger des Geldes wird eine Organisation namens „Registry Layer Wirtschaft“ genannt; die Zahlung soll auf ein Konto mit der irischen IBAN IE28 MODR 9903 5507 9572 03 erfolgen.
Im Haupttext bezieht sich das Schreiben auf eine „Handelsregisterbekanntmachung“ und verweist auf § 58 GNotKG sowie die Handelsregistergebührenverordnung. Es droht bei verspäteter Zahlung eine Mahngebühr von 25 Euro und kündigt die „zwangsweise Einziehung“ ohne weitere Mahnung an. Unterzeichnet ist das Dokument von einem angeblichen „Dr. Jörg Raupach, Richter am Amtsgericht“.
Auffällige Merkmale:
- Ungewöhnlicher Absender: Deutsche Amtsgerichte nutzen keine zentrale Zahlstelle in Frankfurt am Main; Zahlungsaufforderungen kommen in der Regel von der Landesjustizkasse des jeweiligen Bundeslandes.
- Ausländische Kontoverbindung: Behörden und Gerichte führen Konten mit deutscher (DE) IBAN, nicht mit einer irischen (IE) Kennung.
- Fiktiver Zahlungsempfänger: „Registry Layer Wirtschaft“ taucht in keiner amtlichen Institutionenliste auf.
- Fristsetzung und Drohkulisse: Die sehr kurze Drei-Tage-Frist sowie die Androhung sofortiger Zwangsmaßnahmen weichen von üblichen behördlichen Zahlungsmodalitäten ab.
Das Schreiben entspricht einem typischen „Amtsgericht-Fake“, der Unternehmen zur Zahlung vermeintlicher Handelsregistergebühren bewegen soll. Die Kombination aus vermeintlich amtlicher Sprache, Paragrafenverweisen und einer ausländischen IBAN deutet klar auf eine betrügerische Absicht hin. Betroffene Unternehmen sollten das Schreiben aufbewahren, keine Zahlung leisten und Anzeige bei der Polizei erstatten.